Allgemeine Verkaufsbedingungen Vivanco GmbH

§ 1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die von der Vivanco GmbH mit ihren Kunden abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor gegebenenfalls in die Geschäftsbeziehung zwischen der Vivanco GmbH und ihrem Kunden einbezogenen abweichenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Vivanco GmbH.

§ 2 Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Vivanco GmbH nicht an, es sei denn, die Anerkennung erfolgt im Einzelfall schriftlich.
Die Nichtanerkennung gilt auch dann, wenn die Vivanco GmbH auf eine erklärte Einbeziehung schweigt oder nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 3 Bedingung für den Vertragsschluss
Die von der Vivanco GmbH angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Erhält die Vivanco GmbH Kenntnis, dass der Käufer nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, kann sie binnen 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Vivanco GmbH wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich informieren und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

§ 4 Vertragsschluss
1. Die Darbietung der Leistungen im Online-„Händler-Shop“ auf der Webseite der Vivanco GmbH stellt die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages durch den Kunden der Vivanco GmbH dar.

2. Der Kaufvertrag kommt spätestens durch Ablieferung der Ware beim Kunden zustande.

3. Produktbezogene Angaben und Abbildungen von Waren und Dienstleistungen beschreiben und kennzeichnen das jeweilige Produkt, stellen aber keine Eigenschaftsbeschreibungen dar und garantieren nicht eine bestimmte Beschaffenheit.

4. Preisangaben sind Netto-Preise (exklusiv Umsatzsteuer), es sei denn, ein Preis ist ausdrücklich als Bruttopreis kenntlich gemacht.

5. Die zu den jeweiligen Produkten angegebenen Verfügbarkeiten und Lieferzeiten sind unverbindliche Aussagen über die voraussichtlichen Verfügbarkeiten und Lieferzeiten.

§ 5 Modalitäten der Lieferung / Vorbehalt der Selbstbelieferung
1. Die Vivanco GmbH liefert nur an Abnehmer im Inland.

2. Die Vivanco GmbH ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

3. Die Lieferzeit beginnt nicht vor vollständiger Erbringung vertraglich vereinbarter Mitwirkungspflichten des Kunden, deren Erfüllung in tatsächlicher Hinsicht Voraussetzung für die Ablieferung ist.

4. Die Lieferzeit wird durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie durch unvorhergesehene Hindernisse außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Vivanco GmbH angemessen verlängert.

5. Tritt aus Umständen, die die Vivanco GmbH nicht zu vertreten hat, nach Vertragsschluss die Unmöglichkeit zur Lieferung oder eine Lieferverzögerung von mehr als 6 Wochen gegenüber einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit ein, gilt folgendes:
Die Vivanco GmbH informiert den Kunden unverzüglich über die Gründe der Unmöglichkeit bzw. Lieferverzögerung und legt die absehbare Dauer der Verzögerung begründet dar. Im Falle der Unmöglichkeit sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Lieferverzögerung kann der Kunde der geänderten Lieferzeit zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Lehnt der Kunde die Bestätigung der geänderten Lieferzeit ab, steht auch der Vivanco GmbH das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Im Fall des Rücktritts – gleich welcher Partei – wird die Vivanco GmbH dem Kunden eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

6. Bei „Lieferung auf Abruf“ wird die nicht entsprechend der vertraglichen Abrede fristgerecht abgerufene Ware nach Ablauf der Abruffrist oder, wenn keine solche Frist vereinbart ist, nach vergeblichen Aufforderung zum Abruf der Ware durch die Vivanco GmbH innerhalb angemessener Frist auf Kosten des Kunden eingelagert und in Rechnung gestellt.

§ 6 Bezahlung
1. Als Zahlungsarten kommen in Betracht: Vorkasse, Einzugsermächtigung oder Rechnung. Bei Lieferungen gegen Vorkasse und Rechnung werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert.

2. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, ist die Vivanco GmbH berechtigt, unter Darlegung der zugrunde liegenden Tatsachen ihrer Zweifel unbeschadet der vertraglich vereinbarten Zahlungsart Vorkasse zu verlangen. Die Vivanco GmbH wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde kann das Verlangen der Vivanco GmbH durch Sicherheitsleistung abwenden oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erstattet ihm die Vivanco GmbH eine erbrachte Gegenleistung unverzüglich.

3. Vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar bzw. wird bei erteilter Einzugsermächtigung der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung von der im Bestellvorgang angegebenen Kontoverbindung eingezogen.

4. Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, werden sämtlichen Forderungen der Vivanco GmbH aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Das gleiche gilt bei Zahlungseinstellung des Kunden oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

§ 7 Gegenrechte des Kunden
1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn es auf einer Forderung beruht, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif ist.

2. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif sind, wobei es nicht auf die Verjährung der Gegenforderungen ankommt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung der sämtlichen, auch der künftigen oder bedingten Forderungen der Vivanco GmbH gegen den Kunden aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung Eigentum der Vivanco GmbH (Vorbehaltsware).

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, sofern er sich nicht im Verzug befindet.

3. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an der Vorbehaltsware, tritt der Kunde schon jetzt seine hierdurch entstehenden Rechte an der Vorbehaltsware an die Vivanco GmbH ab. Die Vivanco GmbH nimmt die Abtretung an.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vivanco GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung bezüglich des Sicherungsgutes durch einen Dritten erfolgt ist.

4. a) Dem Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehende Forderung einschließlich aller Nebenrechte
tritt der Kunde hiermit bereits im voraus an die Vivanco GmbH zur Sicherheit ab. Die Vivanco GmbH nimmt diese Abtretung an.

Wird die Forderung in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Kunde seinen Anspruch auf Ausgleich
des Saldos aus dem Kontokorrent in entsprechender Höhe an die Vivanco GmbH ab. Die Vivanco GmbH nimmt die Abtretung an. Bei Teilzahlung des Kunden bleibt die Abtretung bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden bestehen.
Bei einem Verkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderer, der Vivanco GmbH nicht gehörender Ware zu einem Gesamtpreis beschränkt sich die Abtretung auf die Höhe des Rechnungswertes des Geschäfts zwischen der Vivanco GmbH und dem Kunden.

b) Erwirbt der Kunde der Vivanco GmbH aus der Weiterveräußerung von seinen Kunden Wechsel oder Schecks, tritt er die gegen seine Kunden bestehenden Forderungen aus solchen Papieren hiermit an die Vivanco GmbH in Höhe der ihr gemäß Ziffer 4 lit. a) abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung ab. Die Vivanco GmbH nimmt die Abtretung an.

Das Eigentum an den Wechsel- bzw. Scheckurkunden wird hiermit vom Kunden auf die Vivanco GmbH übertragen. Die Vivanco GmbH nimmt die Übereignung an.
Der Kunde verwahrt die Urkunden für die Vivanco GmbH.

c) Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, eine von ihm an die Vivanco GmbH abgetretene Forderung einzuziehen.

5. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware als Sicherung für die jeweiligen Saldoforderungen der Vivanco GmbH.

6. Die Vivanco GmbH wird auf Verlangen des Kunden ihre Sicherheiten insoweit und nach ihrer Wahl freigeben, als der Schätzwert der Vorbehaltsware 150% der zu sichernden Forderungen übersteigt oder der realisierbare Wert der Vorbehaltsware 110% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

7. a) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Vorbehaltsware jederzeit als Eigentum der Vivanco GmbH identifiziert und ausgesondert werden kann.

b) Der Kunde hat der Vivanco GmbH den Zugriff Dritter auf die in ihrem Eigentum oder Miteigentum stehende Vorbehaltsware und die an sie abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln, der Vivanco GmbH zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren und ihr Auskunft über deren Umfang und Verbleib zu erteilen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder behandelt er die Vorbehaltsware vertragswidrig, so hat er der Vivanco GmbH auf Verlangen Auskünfte über die Vorbehaltsware, (insbesondere die Namen und Anschriften der Drittschuldner) zu erteilen, den Forderungsübergang seinen Kunden anzuzeigen, diesbezügliche Kundenwechsel und Schecks der Vivanco GmbH auszuhändigen und ihr die Vorbehaltsware herauszugeben.

d) Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl, Untergang und Verschlechterung zu versichern und dies auf erste Anfrage nachzuweisen. Der Kunde ermächtigt die Vivanco GmbH, eine solche Versicherung auf Kosten des Kunden abzuschließen, wenn er den Abschluss einer Versicherung auf Anforderung der Vivanco GmbH nicht nachweist.

Der Kunde tritt seinen Anspruch auf die Versicherungssumme in Höhe des Rechnungswertes des Geschäfts zwischen der Vivanco GmbH und dem Kunden an die Vivanco GmbH ab. Die Vivanco GmbH nimmt die Abtretung an.

8. Für den Fall der Weiterverarbeitung der von der Vivanco GmbH gelieferten Waren gilt die Vivanco GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, soweit noch offene Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen.

9. Wenn die Vivanco GmbH den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung nicht erfüllt.

§ 9 Mangelgewährleistung
1. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Mängelrüge gemäß § 377 Abs. 1 HGB hat der Käufer spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen, die bei einem offenen Mangel seit Ablieferung der Sache beim Kunden und bei einem versteckten Mangel seit Entdeckung des Mangels zu laufen beginnt, zu erheben.

3. Mängelgewährleistungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, wenn ohne Zustimmung der Vivanco GmbH Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, es ist offensichtlich oder der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

4. Die Vivanco GmbH ist – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen – zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie ihr der Kunde nicht auf ihre Aufforderung hin die beanstandete Ware oder ein Muster in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Abholung während üblicher Geschäftszeiten auf Kosten der Vivanco GmbH bereitstellt; ein Rücktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Kunden im Falle seiner Verweigerung einer Mitwirkung nicht zu.

5. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr;
dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, sowie bei einem Mangel, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann.

6. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen die Vivanco GmbH die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Haftung
1. In jeder Hinsicht unberührt durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt die Haftung – gleich ob gesetzlich oder vertraglich –

a) aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB,
b) im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
c) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten,
d) im Fall von Schäden aus der – auch fahrlässigen – Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
e) im Fall einer Haftung aus Gefährdungshaftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz

2. Außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten für die Haftung für Fahrlässigkeit folgende Beschränkungen:

a) Im Fall der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleiben vertragliche und gesetzliche Haftungsregelungen unangetastet.

b) Im Fall der fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

c) Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung weitergehend auf 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

3. Für Verzögerungsschäden ist die Haftung auf 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt, sofern die Forderung des Kunden nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

4. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Vivanco GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für die in Ziffer 1 genannten Fälle.

5. Die vorstehend genannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Organe und Mitarbeiter der Vivanco GmbH.

6. Die Beweislast nach den gesetzlichen Vorschriften wird durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von gegen die Vivanco GmbH bestehenden Forderungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig, § 354 a Handelsgesetzbuch bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz
1. Die im Rahmen der Bestellung von der Vivanco GmbH erhobenen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Bestellabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde willigt in diese Vorgänge ein.

2. Der Kunde stimmt zugleich der Weitergabe der bei der Bestellung anfallenden Kundendaten an die mit der Vivanco GmbH zum Zwecke ihrer Refinanzierung zusammenarbeitenden Unternehmen zu.

3. Stimmt der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten im Sinne der Ziffer 1 dieses Paragraphen nicht in dem zur Bestellabwicklung erforderlichen Umfang zu, ist eine Abwicklung des Bestellvorganges nicht möglich. Sofern zwischen dem Kunden und der Vivanco GmbH vor der Verweigerung der Zustimmung des Kunden ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, steht der Vivanco GmbH in diesem Fall ein vertragliches Rücktrittsrecht zu. Im Fall der Ausübung wird die Vivanco GmbH den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten und eine bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4. Eine Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten über die Zwecke hinaus, die nach den vorstehenden Absätzen 1 und 2 zulässig sind, erfolgt nicht; es erfolgt insbesondere keine Weitergabe an sonstige Dritte.

5. Soweit der Kunde im Einzelfall der Nutzung seiner Daten zum Zweck der Marktforschung, der Produkt- und Leistungsverbesserung oder zu Marketingzwecken der Vivanco GmbH zugestimmt hat, ist der Kunde berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail an info@vivanco.de oder in sonstiger Weise erfolgen.

6. Die Vivanco GmbH ist zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG und zur Vornahme geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zu Sicherung des Datenschutzes verpflichtet.

§ 13 Gerichtsstand und Rechtsordnung
Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch für Ansprüche aus einem etwaigen Rücktritt vom Vertrag – ist Ahrensburg. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die gesetzliche Regelung, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.